 | Forschungsgemeinschaft Mensch im Recht - - Die 1997 gegründete private Forschungsgemeinschaft bezweckt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik Mensch, Recht und Gerechtigkeit. Die Forschungsergebnisse werden auf einen anwendbaren Nutzen für die Praxis (Gesetzgebung, Rechtsanwendung) ausgerichtet. Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt nach Möglichkeit interdisziplinär. |